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Schattenfiguren

Eingliederungshilfe



kleine Sonnenblume  Eingliederungshilfe nach §53 i. V. m. §54 SGB XII für psychisch erkrankte volljährige Menschen

Foto Team Eingliederungshilfe

Was bedeutet "Eingliederungshilfe" ?

"Eingliederungshilfe" beinhaltet eine Betreuung in der eigenen Wohnung. Um solch eine Unterstützung zu erhalten, ist also kein Umzug erforderlich. Die zu Betreuenden erhalten eine regelmäßige, strukturierte Unterstützung bei der Bewältigung ihres Lebensalltags durch unsere SozialarbeiterInnen.

   Links

Pfeil nach rechts  Sozialpsychiatrischer
    Dienst des Landkreises
    Dahme-Spreewald
  dahme-spreewald.de/

Pfeil nach rechts  Sozialamt des Landkreises
    Dahme-Spreewald
  dahme-spreewald.de/

Wer betreut Sie?

In der "Eingliederungshilfe" arbeiten fachlich erfahrene und engagierte Fachkräfte, die:

Pfeil nach rechts  über fundiertes Grundwissen verfügen (z. B. systemisches Arbeiten, klientenzentrierte Gesprächsführung,     psychiatrische Krankheitsbilder, ..),
Pfeil nach rechts  vernetzt arbeiten,
Pfeil nach rechts  ihre Arbeit im Team und in regelmäßigen Supervisionen reflektieren,
Pfeil nach rechts  sich kontinuierlich weiterbilden,
Wegweiser

Unsere MitarbeiterInnen unterstützen Sie:

Pfeil nach rechts  durch regelmäßige Gespräche,
Pfeil nach rechts  beim Training alltagspraktischer Fähigkeiten (z. B. im Haushalt, bei Einkäufen, ..),
Pfeil nach rechts  bei der Entwicklung einer Tagesstruktur,
Pfeil nach rechts  beim Finden eigener Interessen,
Pfeil nach rechts  durch Begleitung zu Behörden, Ärzten oder anderen Einrichtungen,
Pfeil nach rechts  bei der Erhaltung alter und Schaffung neuer Kontakte,
Pfeil nach rechts  in Krisen (Beistand in Krisenzeiten),
Pfeil nach rechts  bei der Koordination und Vernetzung aller bestehenden und notwendig werdenden Hilfen    (z. B. Sozialpsychiatrischer Dienst, amtliche Betreuung, Ärzte und andere Hilfen).
Bild einer Checkliste

Welche Ziele können Sie mit unserer Unterstützung erreichen?

Pfeil nach rechts  In der eigenen Wohnung bleiben,
Pfeil nach rechts  sodass eine stationär betreute Wohnform vermieden oder verzögert werden kann,
Pfeil nach rechts  Klinikaufenthalte vermeiden oder verkürzen,
Pfeil nach rechts  Kontakte zu anderen Menschen finden und aufbauen (z.B. durch Anbindung an die Kontakt- und     Beratungsstelle),
Pfeil nach rechts  das eigene Leben wieder aktiv gestalten und beeinflussen,
Pfeil nach rechts  im Alltagsleben schrittweise Stabilität erlernen und erleben,
Pfeil nach rechts  Entscheidungfähigkeit zur Selbstbestimmung entwickeln (Hilfe zur Selbsthilfe).

Einen Antrag zur Eingliederungshilfe nach §53 i. V. m. §54 SGB XII können Sie beim zuständigen Sozialamt in Lübben stellen.
Gern können Sie sich in der Kontakt- und Beratungsstelle melden. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.

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